Eigentümer der Freizeithütte (Eschenbühlhütte) ist die Stadt Stockach, vertreten durch die Ortschaftsverwaltung Wahlwies. Die Hütte wurde 1985 im Rahmen der Flurbereinigung Wahlwies errichtet. Eine Vielzahl von Wahlwieser Vereinen und Einzelpersonen sowie der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Wahlwies haben durch freiwillige Eigenleistungen und sonstige Unterstützung bei der Planung und Erstellung der Hütte mitgewirkt.
Auskünfte und Reservierungen
Auskünfte und Reservierungen erteilt die Ortschaftsverwaltung Wahlwies unter: Telefon: 07771 – 802 590
Auszüge aus der Hüttenordnung
Die Hütte soll in erster Linie für die Wahlwieser Bürger und Vereine, aber auch für auswärtige Erholungssuchende eine Stätte geselliger und freundschaftlicher Begegnung sein. Dazu sollte – auf lange Zeit – vor allem auch der pflegliche Umgang mit den Einrichtungen beitragen. Die Benutzung der Hütte durch Gruppen und Vereine darf nur nach vorheriger Anmeldung bei der Ortschaftsverwaltung Wahlwies erfolgen.
Bei Hüttenbenutzung durch Jugendliche unter 18 Jahren kann nur ein Erziehungsberechtigter als Verantwortlicher den Benutzungsvertrag abschließen. Der unterzeichnende Verantwortliche haftet auch für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
Die weitere Überlassung der Hütte durch den Benutzer an Dritte ist nicht zulässig. Die Hütte darf nicht zu gewerblichen Zwecken, insbesondere nicht zu Anlässen und Veranstaltungen vermietet werden, die unter die gaststättenrechtlichen Bestimmungen fallen.
Übernachtungen in der Hütte und auf dem Grillplatzgelände sind generell verboten.